Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
                                                                                                              

AGB als PDF-File

Sehr geehrter Reisegast,
bitte widmen Sie unseren Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Die nachfolgend abgedruckten Reisebedingungen sind Vertragsbestandteile und werden als solche sowohl vom Reisenden also auch von der LOGO! Reisen GmbH (nachfolgend "Reiseveranstalter" genannt) anerkannt.
 

1. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie LOGO! Reisen den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Für den Veranstalter wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn dieser Ihnen oder Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.

1.2 Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern als Gesamtschuldner.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weist LOGO! Reisen Sie hierauf, in der Reisebestätigung, ausdrücklich hin. An dieses neue Angebot ist LOGO! Reisen 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären oder durch Ihre Anzahlung akzeptieren. Mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein der Insolvenzversicherung.
 

2. Bezahlung

2.1 Mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB. Nach Erhalt dieser Unterlagen ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises zu bezahlen.

2.2 Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.3 Auf Wunsch händigen wir Ihnen die Reiseunterlagen auch per Nachnahmesendung aus. In diesem Fall verpflichtet sich der Reiseteilnehmer, an LOGO! Reisen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-- EUR + gesetzl. MWSt. zuzüglich Porto und Nachnahmegebühr zu bezahlen. Werden die Unterlagen per Kurier oder UPS versandt (z.B. wegen verspäteter Zahlung), übernimmt der Kunde Porto und Gebühren.

2.4 LOGO! Reisen ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher durch LOGO! Reisen dem Reiseteilnehmer schriftlich angedroht worden ist.

2.5 Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort zur Zahlung fällig.
 

3. Leistungen, Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, bzw. in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß berechtigte Änderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

3.2 Beförderung
Soweit nichts Abweichendes angegeben wird, ist der Reisende verpflichtet, sich Flüge 72 Stunden vor Abflug bestätigen zu lassen. Hierfür ist er selbst verantwortlich.

3.3 Zur Kennzeichnung Ihres Gepäcks verwenden Sie bitte die von LOGO! Reisen gelieferten Kofferanhänger.

3.4 Wir weisen darauf hin, dass Schäden am Gepäck oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.

3.5 Sonderwünsche
Sonderwünsche gelten nur als vereinbart, wenn Sie von LOGO! Reisen  schriftlich auf der Reisebestätigung aufgeführt sind. LOGO! Reisen  bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonder-leistungen (Sonderwünsche) die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z. B. Einzelzimmer mit Meerblick, Bad, Balkon usw. nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Bestätigung vom Katalog abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht ausdrücklich von uns bevollmächtigt sind. Für dennoch gemachte Zusagen übernimmt LOGO! Reisen  keine Haftung.

3.6 Reiseverlängerung
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter unserer Agentur, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze in den Flugzeugen noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar am Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die Gültigkeit Ihres Flugtickets. Etwaige Umbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Reisenden.

3.7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich LOGO! Reisen  bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

Bemüht sich LOGO! Reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen und erhält hierdurch der Reiseteilnehmer einen Teil des Reisepreises zurück, ist LOGO! Reisen berechtigt, in der Regel 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für seine Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen.

3.8 Reisezeiten
Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten übereinstimmen.

3.9 Reiseleitung, Betreuung
Bei allen Programmen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Reiseleiter unserer örtlichen Agenturen zur Verfügung.
Bei ausgeschriebenen Sonderreisen ab 15 Personen werden Sie von ausgewählten Reisebegleitern ab Deutschland oder erst am Zielort betreut.

3.10 Rückbestätigung von Rückflügen
Verlängert ein Reiseteilnehmer die von ihm gebuchte Reise, ist er verpflichtet, sich vor dem Rückflug selbst direkt bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und sich den Rückflug bestätigen zu lassen.
 

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird LOGO! Reisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2 Dem Reiseveranstalter bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
 

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der LOGO! Reisen GmbH oder in dem Reisebüro, in dem die Reise gebucht wurde. Alle Reiseunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.

5.2 Bei Rücktritt vom Reisevertrag oder bei Nichtantritt der Reise kann LOGO! Reisen  statt der konkreten Schadensberechnung (Rücktrittsentschädigung gemäß § 651 i Abs. 2 Satz 2 BGB) folgende pauschale Entschädigung verlangen:

             bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Gesamtpreises            
             bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Gesamtpreises
             bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
             bis 08. Tag vor Reisebeginn 60 % des Gesamtpreises
             bis 04. Tag vor Reisebeginn 70 % des Gesamtpreises
             ab 03. Tag vor Reisebeginn oder bei
             Nichtantritt der Reise 80 % des Gesamtpreises
               
Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis für jeden gebuchten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Entschädigung gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

Die oben genannte Stornoentschädigung ist von LOGO! Reisen unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

5.3 Umbuchung
Werden auf Wunsch des Reiseteilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft, der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung) ist LOGO! Reisen berechtigt, bei der Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben:

bei Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften
bis 90. Tag vor Reiseantritt 30.-- EUR + gesetzl. MWSt.
bis 30. Tag vor Reiseantritt 50.-- EUR + gesetzl. MWSt.

Änderungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der oben genannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter ist davon in Kenntnis zu setzen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

5.5 LOGO! Reisen kann den Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
 

6. Versicherung

6.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherung zusammen mit der Buchung. Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden Ihre Rücktrittsgebühren oder die Kosten, die Ihnen bei einer außerplanmäßigen Rückreise entstehen, abgedeckt.

6.2 Ferner empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss eines Versicherungspaketes (Kranken-, Unfall- und Gepäckversicherung).
 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

LOGO! Reisen  kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;
er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7.2 bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung auf diese hingewiesen wird. In jedem Fall ist  LOGO! Reisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7.3 bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für LOGO! Reisen deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die LOGO! Reisen im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.

Ein Rücktrittsrecht von LOGO! Reisen besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7.4 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird LOGO! Reisen den Kunden unverzüglich davon unterrichten.
 

8. Außergewöhnliche Umstände

8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, zahlt der Reiseveranstalter den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, LOGO! Reisen kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist LOGO! Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

8.3 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" oder unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
 

9.  Haftung des Reiseveranstalters

9.1 LOGO! Reisen  haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

    a. die gewissenhafte Reisevorbereitung
    b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
    d. die ordnungsgemäße Erbringung der  vertraglich  vereinbarten
        Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

9.2 Haftung des Reiseveranstalters
LOGO! Reisen haftet entsprechend Ziffer 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
 

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. LOGO! Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. LOGO! Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LOGO! Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.

Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet LOGO! Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises sofern diese Leistung für ihn von Interesse waren.

10.4 Schadensersatz
Sofern LOGO! Reisen einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen.
 

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von LOGO! Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder

b) soweit LOGO! Reisen für eine dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist

11.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen LOGO! Reisen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet LOGO! Reisen bei Sachschäden je Kunde und Reise bis maximal 4.090,-- EUR. Übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck- sowie Reisekrankenversicherung empfohlen.

11.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlage, Geräte und Fahrzeuge sollte er vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.  Dem Kunden wird der Abschluss einer Unfall-Versicherung empfohlen.

11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.5 Kommt LOGO! Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Danach ist die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck in der Regel beschränkt. Sofern LOGO! Reisen in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11.6 Kommt LOGO! Reisen bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

11.7 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.6 genannten Grundsätzen beschränkt.
 

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 

Der Reisende ist insbesondere  verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadenersatz nicht ein.
 

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber LOGO! Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerh. von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerh. von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.

13.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Reiseveranstalter zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem LOGO! Reisen oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
 

14. Pass-, Visa-, Impf- und Devisenbestimmungen

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
 

15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht.

Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag.

Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften
ist hier auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.
 

16. Sonstiges

Körperliche Anforderungen
Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei bestimmten Reisen (z.B. Trekkingtouren) erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden. Ist der Reisende den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Abenteuerreise, Trekkingtour usw. nicht gewachsen, so hat er das selbst und alleine zu verantworten. Auf Rücksichtnahmen, die eine Beeinträchtigung des Reiseverlaufs für Mitreisende bedeuten würden hat er keinen Anspruch.

17. Gültigkeiten

Sämtliche Angaben in diesem Prospekt über Leistungen, Programme, Termine, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Vorher erschienene Prospekte und die dortigen Angaben verlieren für Reisen aus diesem Prospekt ihre Gültigkeit Es wird darauf hingewiesen, dass sich Termine, Abflugzeiten und Preise entsprechend dieser Allgemeinen Reisebedingungen ändern können und vorbehalten bleiben. Maßgeblich sind deshalb die Angaben und Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses in Verbindung mit den Buchungsbestätigungen.
 

18. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt..
 

19. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
 

20. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von LOGO! Reisen maßgebend.


Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für

LOGO! Reisen GmbH
Rittersbacher Straße 84
91126 Schwabach

Handelsregister: Nürnberg  HRB 11690
USt-ID-Nr. DE 157 416 600

Geschäftsführerin: Gaby Korn
Stand: September 2009